Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER (https://dejure.org/2012,202)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - L 19 AS 1781/11 B ER (https://dejure.org/2012,202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 26.09.2011 - S 36 AS 2614/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - L 19 AS 912/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11
Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird die auf Mietrückstände gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (vgl. dazu Beschluss des Senats v. 14.07.2010 - L 19 AS 912/10 B ER = juris Rn. 19). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2009 - L 12 B 69/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11
Damit fehlt es an einem unaufschiebbaren eiligen Regelungsbedürfnis zur Übernahme von Schulden gegenüber dem Vermieter durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil gegenwärtig weder Wohnungs- noch gar Obdachlosigkeit droht (vgl. dazu LSG NW Beschluss v. 04.09.2009 - L 12 B 69/09 AS ER = juris Rn. 4, m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Solch konkrete Wohnungslosigkeit droht regelmäßig dann, wenn der Vermieter Räumungsklage erhoben hat (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats vgl. z.B. Beschluss vom 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11 B ER; Beschluss vom 21.12.2011 - L 12 AS 1469/11 B ER m.w.N.; LSG NRW Beschluss vom 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER; weitergehend LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10 B ER: erst bei Räumungsandrohung), weil der Mieter einer Wohnung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Zivilprozessrechts (zwangsweise) erst dann aus der Wohnung gewiesen werden kann, wenn der Vermieter einen vollstreckbaren Räumungstitel gegen ihn erworben hat (§ 704 Zivilprozessordnung). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2015 - L 12 AS 862/15
Streit über die Gewährung von Leistungen nach SGB II
Das sei nur dann der Fall, wenn der Verlust der Wohnung unmittelbar bevorstehen (LSG NRW Beschluss vom 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die auf Mietrückstände gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (z.B. Beschlüsse des Senats vom 14.07.2010 - L 19 AS 912/10 B ER, vom 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 9 SO 333/12
Sozialhilfe
Eine erhobene Räumungsklage ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Annahme eines Anordnungsgrundes in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, welche auf Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung gerichtet sind (vgl. u.a. Beschluss vom 20.03.2012, Az. L 12 AS 352/12 B ER; Beschluss vom 12.01.2012, Az. L 19 AS 1781/11 B ER).